Ein faires Hinweisgebersystem ist ein wichtiges Instrument einer guten Unternehmensführung. Es hilft, Rechts- und Regelverstöße schnell aufzudecken, diese ohne Verzögerung zu untersuchen und bewiesenes Fehlverhalten zu beenden.
Unethische, unverantwortliche oder illegale Handlungen - durch wen auch immer - können den sich uns anvertrauenden Personen, unseren Mitarbeitenden oder den Konzerngesellschaften enormen Schaden zufügen. Zur Prävention solcher Schäden setzt unser Mutterunternehmen Diakonisches Werk Christophorus e.V. ein konzernweit gültiges Hinweisgebersystem ein.
Das Hinweisgebersystem kann von jeder Person, die von einer illegalen oder fragwürdigen Handlung Kenntnis hat, genutzt werden. Somit können sowohl Mitarbeitende als auch Kunden oder anders mit uns in Beziehung stehende Personen das System nutzen. Die Meldung kann auf Wunsch vollständig anonym erfolgen.
Themen aus den folgenden Bereichen können u.a. Gegenstand einer Meldung sein:
Wenn Sie eine Meldung abgegeben haben, wird diese an die Compliance-Verantwortlichen des Diakonischen Werks Christophorus e.V. weitergeleitet. Diese werden den Fall prüfen und sich innerhalb der gesetzlichen Frist rückmelden.
Die Nutzung des Hinweisgebersystems zur Denunzierung, Verleumdung und Beschimpfung von Personen sowie für falsche Anschuldigungen ist untersagt.
Diakonisches Werk Christophorus e.V.
Theodor-Heuss-Straße 45
37075 Göttingen
Tel. +49 (0)551 38 54-0
Fax +49 (0)551 38 54-222
Organigramm der Diakonie Christophorus
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