Ambulant Betreutes Wohnen

Der Ausbau teilstationärer und ambulanter Hilfen ermöglicht immer mehr Menschen, auch mit schweren Behinderungen, im Erwachsenenalter das Wohnen in der eigenen Wohnung.

Der Bedarf an Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten mit einem Angebot an umfassenden Unterstützungsleistungen und umfangreichen Versorgungsstrukturen ist in den vergangenen Jahren stetig angewachsen.

Unser wichtigstes Ziel ist, ihre Lebensqualität, ihre Würde und ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren sowie ihre Selbstständigkeit und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erhalten und zu fördern.


Zielgruppe

Zu der Zielgruppe des Ambulant Betreuten Wohnens zählen volljährige Menschen mit einer drohenden oder wesentlichen körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung oder einer psychischen Erkrankung, die zur selbstständigen Lebensführung auf lebenspraktische und fachpädagogische Unterstützung angewiesen sind.


Unser Angebot

Unser Angebot richtet sich an Menschen, die ihren Alltag weitestgehend selbstständig bewältigen können und in einer eigenen Wohnung leben oder dies anstreben. Darüber hinaus unterstützen wir das eigenständige Wohnen in einer unserer beiden Wohngemeinschaften. Hier leben Sie mit drei oder vier Mitbewohner*innen als Mieter*in in einem Haus und haben dort ihr eigenes Zimmer. Als Voraussetzung für unsere Assistenzleistungen gelten die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, die Motivation zur Selbstständigkeit sowie grundlegende Fähigkeiten in den Bereichen der alltäglichen Lebensführung.

Die Intensität, Dauer und Umfang der notwendigen Unterstützungsleistungen ist stets einzelfallbezogen und ausgerichtet am Ausmaß des individuellen Hilfebedarfs des Betroffenen und muss im Rahmen der individuellen Hilfeplanung nach § 58 SGB XII ermittelt werden.

Die Betreuungsleistung findet in einem komplexen Prozess der Alltagsbegleitung statt, bei dem es in erster Linie um persönliche Beratung, Unterstützung und Begleitung geht. Sie ist ein akzeptierendes, beratendes und begleitendes Angebot, das den Gestaltungsmöglichkeiten und dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen eine Schlüsselrolle zukommen lässt. Das Betreuungsangebot des ambulant betreuten Wohnens kann dabei in Form von individuellen Hausbesuchen, Einzelgesprächen, Begleitung und Unterstützung bei persönlichen Angelegenheiten oder auch in Gruppenarbeiten erfolgen. Arbeitshaltung und Arbeitsstrukturen im ambulant betreuten Wohnen überantworten dem Menschen mit Behinderung ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit in der alltäglichen Lebenshaltung und stellen dies sicher.


Aufnahme

Voraussetzung zur Aufnahme des Angebotes im Ambulant Betreutes Wohnen ist, dass der Betroffene vorübergehend oder auf Dauer nicht in ausreichendem Maße zu einer selbständigen Lebensführung in der Lage ist, aber ein gewisses Maß an Selbständigkeit in der alltagspraktischen Lebensführung aufweist, die es ermöglicht, den eigenen Lebensbereich überwiegend ohne fremde Hilfe bzw. ohne dauerhaften Aufsichtsbedarf zu gestalten. Darüber hinaus muss der Betroffene motiviert sein, die Begleitung und Assistenz anzunehmen.


Betreuungsleistungen
  • Regelmäßige Hausbesuche
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung, beim Einkauf, beim Umgang mit Geld
  • Eingliederung in den Arbeitsprozess
  • Umgang mit Erkrankungen und Medikamenten
  • Hilfe in Krisensituationen

Beratung, Begleitung, Assistenz
  • Anleitung und Hilfestellung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Umgang mit Behörden, Ãmtern und sonstigen Institutionen
  • Regelung finanzieller Angelegenheiten
  • Allgemeiner Schriftverkehr
  • Soziale Kontakte (Partnerschaft, Familie, Öffentlichkeit)
  • Entwicklung einer Tagesstruktur
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
  • Unterstützung bei Krisensituationen
  • Vermittlung weiterer fachlicher Hilfen, Kooperation mit amtlichem Betreuungspersonal
  • Unterstützung bei der Gesundheitsvorsorge und bei Arztbesuchen
  • Entwicklung von Zukunftsperspektiven

Kosten und Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt je nach Art und Umfang der Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 113 SGB IX oder als Privatzahler.

Die Kosten für das Ambulant Betreute Wohnen werden in der Regel vom zuständigen Sozialamt übernommen.


Begegnungscafé für Menschen mit Assistenzbedarf startet am 30.07.2024

Bei unserem neuen Angebot des "Begegnungscafés" sind alle Menschen mit Assistenzbedarf herzlich eingeladen.

Gemeinsam eine schöne Zeit verbringen, weniger alleine sein - dies ist das Ziel des Begegnungscafés.
Bei Kaffee & Kuchen unterhalten wir uns über alle möglichen Themen, spielen gelegentlich Spiele und entscheiden gemeinsam, wie wir den Nachmittag gestalten wollen.

Das erste Begegnungscafé findet am Dienstag, den 30.07.2024 von 15:00 - 17:00 Uhr im Forum Kirche und Diakonie (Neustadt 18, Göttingen) statt.

Die weiteren Termine für das Jahr 2024 sind jeweils Dienstags am:

27.08.2024

24.09.2024

29.10.2024

26.11.2024

17.12.2024

Wir freuen uns auf viele neue Gesichter!

Das Team des "Ambulant betreuten Wohnens"

Unser Team

Büro:

Ambulant Betreutes Wohnen
Christophorusweg 1A
37075 Göttingen

Leitung: Janina Rinke

  +49 (0)551 38 54-284

Fax +49 (0)551 54-222

j.rinke(at)dw-christophorus.de

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